Vielfach besteht der Wunsch, das erteilte Visum zu verlängern. In aller Regel handelt es sich dabei um ein Besuchsvisum, also ein Schengenvisum. Der Ausländer hat hier einen Partner (Freund oder Freundin) und möchte länger bleiben, manchmal auch für immer. Motive gibt es viele. Gemeinsam ist allen, dass sie nach Ablauf des Visums nicht ausreisen möchten.
Die Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das können gesundheitliche Gründe oder andere persönliche Gründe sein. Voraussetzung ist i.d.R., dass die Gründe bei Beantragung des Visums noch nicht bekannt waren.
Auf die Verlängerung besteht also kein Rechtsanspruch. Vielmehr hängt der Erfolg von dem Unständen und auch der Begründung des Antrags ab. Manchmal ist auch ein Aufenthaltsrecht auf der Grundlage einer anderen Norm möglich. Auf jeden Fall ist es ratsam, vor (!) Antragstellung einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Nicht erst, "wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist".