Aktuelles

  • Abschiebungsandrohung 

    Ein Problem mit der Aufenthaltserlaubnis tritt nach unserer Erfahrung oft nach Erreichen der Volljährigkeit auf.& Hat der Ausländer dann eine Berufsausbildung abgebrochen und ist der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert, dann verweigert die Ausländerbehörde oft die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Manchmal kommen dann noch Jugendstraftaten hinzu.Nach einer meist dreiwöchigen Frist lehnt die Ausländerbehörde in diesen Fällen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab, fordert zur Ausreise auf und droht die Abschiebung an. Spätestens jetzt ist die Beauftragung eines wirklich spezialisierten Anwalts unumgänglich, wenn man nicht ausreisen…
  • Abschiebungsverbot für vietnamesischen Vater 

    Ein Mandant unserer Kanzlei, Staatsangehöriger der SR Vietnam, sollte kürzlich nach Vietnam abgeschoben werden. Unser Mandant war zwar illegal in Deutschland. Jedoch war er Vater eines jüngst geborenen vietnamesischen Kindes. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant sich um sein Kind kümmerte, beantragten wir für ihn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Nun ist das Kind zwar ebenfalls Vietnamese und auch die Kindesmutter. Das hindert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht. Die Ausländerbehörde war anderer Meinung. Sie lehnte den Antrag ab und betrieb die Abschiebung, Zum Schutz unseres Mandanten stellten wir die erforde…
  • Anerkennung einer pakistanischen Eheschließung 

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11 K 3419/12)  hat  kürzlich über folgenden Fall entschieden:Ein pakistanischer Staatsangehöriger reiste 2012 mit seiner lettischen Ehefrau und 3 gemeinsamen lettischen Kindern nach Deutschland ein. Die lettische Ehefrau besaß eine Freizügigkeitsbescheinigung (EU).  erfahren zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte (EU) legte der Pakistaner eine Urkunde der pakistanischen Botschaft Taschkent vor, die seine Eheschließung mit der Lettin am 14.3. 2008 in Bhana-Mari. Peshawar, bescheinigte. Die Ausländerbehörde forderte weitere Unterlagen und eine Kostenübernahmeerklärung für die Überprüfung der Eheurkunde. Sch…
  • Annullierung der Ehe (Aufhebung) 

    Ein häufig an uns von Mandanten herangetragener Wunsch ist es, eine - oft erst kürzlich - eingegangene Ehe zu beenden. Ein häufiger Fall ist, dass ein Deutscher oder ein Ausländer, der in Deutschland lebt, einen Ausländer, den er über Internet, im Urlaub oder über Bekannte kennengelernt hat, heiratet und dieser durch die Heirat in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommt. Oft schon nach kurzer Ehe stellt man fest, dass der Ehemann/ die Ehefrau nicht zu einem passt oder eigentlich nur geheiratet hat, um nach Deutschland zu kommen. Dann begehrt der deutsche Ehepartner eine möglichst schnelle Trennung. Das Scheidungsrecht verlangt in der Regel,…
  • Anspruch auf das Visum zum Studium 

    Zu den häufigen Fällen, die von meiner Kanzlei bearbeitet werden, gehören abgelehnte Visaanträge, die auf ein Studium oder einen Sprachkurs in Deutschland gerichtet waren.Geregelt sind diese Visa oder Aufenthaltserlaubnisse in § 16 Aufenthaltsgesetz. Der Text ist jedoch missverständlich.Nach § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden. Das heißt, dass die Ausländerbehörde Ermessen hat. Sie muss die beantragte Aufenthaltserlaubnis bzw. das Visum nicht erteilen. Und nach unserer Erfahrung ist eine Ablehnung nicht selten.Der Europäische Gerichtshof hat nun (2014) jedoch entschieden, dass die…
Pause

Seit einiger Zeit werden bei der Beantragung von Visa bei den deutschen Botschaften die Fingerabdrücke der Antragsteller gespeichert. Das hat zur Folge, dass der Ausländer nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auch dann identifizierbar ist, wenn er unter falschem Namen einen Antrag auf Gewährung von Asyl stellt. Trotz abweichenden Darstellungen bei den Befragungen ist dann der tatsächliche Einreiseweg in etwa nachzuvollziehen.

Wer mit einem Visum für maximal 3 Monate nach Deutschland kommt, wird in der Regel eingeladen und reist dann mit einem sog. Schengenvisum ein. Der Einladende hat eine Verpflichtungserklärung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. Das heißt, er hat sich verpflichtet, für die Kosten, die der eingeladene Ausländer hier verursacht, aufzukommen.
Hat der eingeladene Ausländer, was in der Praxis nicht gerade selten geschah und noch geschieht, unter falschem Namen Asyl beantragt, so blieben die wahren Tatsachen bisher lange verborgen. Erst wenn der Ausländer in Deutschland dann eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund eines deutschen oder ausländischen Kindes oder wegen Eheschließung erlangte, wurde die wahre Identität offenbart. Das konnte Jahre später geschehen. Meistens wurden dann die Personen, die sich ursprünglich verpflichtet hatten, nicht in Anspruch genommen.

Mit der nun eingeführten Praxis des Abnehmens der Fingerabdrücke in den deutschen Auslandsvertretungen ist es jedoch wesentlich leichter, die wahre Identität von Anspruchsstellern herauszufinden. Wenn diese Personen dann hier ein Asylverfahren veranlassen, ist nicht auszuschließen, dass sich die Kostenträger, etwa die Landkreise, in denen die Antragsteller untergebracht sind, an die Einladenden, die sich verpflichtet hatten, wenden und Erstattungsansprüche geltend machen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das in seiner Entscheidung vom 13.02.2014 auch für den Fall für rechtens erkärt, dass der Asylantrag bzw. der Antrag auf subsidiären Schutz erfolgreich war.

Wesentlich höher sind die Kosten freilich, wenn der Antrag beim Bundesamt abgelehnt wird. Nach unseren Erfahrungen fallen auch in den Fällen außerordentlich hohe Kosten an, in denen der Einreisende sich "ein paar Jahre jünger" macht. Denn Minderjährige werden gesondert betreut, was kostenintensiv ist.
In der Praxis wird mithin die neu eingeführte Speicherung von Fingerabdrücken auch bei Erteilung von Kurzzeitvisa zu einem Ansteigen der Fälle führen, in denen die Einlader für angefallene Kosten in Anspruch genommen werden.

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