Ein Problem mit der Aufenthaltserlaubnis tritt nach unserer Erfahrung oft nach Erreichen der Volljährigkeit auf. Hat der Ausländer dann eine Berufsausbildung abgebrochen und ist der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert, dann verweigert die Ausländerbehörde oft die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Manchmal kommen dann noch Jugendstraftaten hinzu.
Nach einer meist dreiwöchigen Frist lehnt die Ausländerbehörde in diesen Fällen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab, fordert zur Ausreise auf und droht die Abschiebung an. Spätestens jetzt ist die Beauftragung eines wirklich spezialisierten Anwalts unumgänglich, wenn man nicht ausreisen und die Abschiebung verhindern will.
Rechtsanwalt Dr. Paul hat erst kürzlich ein solches Mandat geführt und konnte im gerichtlichen Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin (VG 10 L 34.15) erreichen, dass die Mandantin nicht abgeschoben wird.
Ziel in diesen Verfahren ist es oft, Zeit bis zur Verhandlung im Hauptverfahren zu gewinnen. Damit hat man Zeit, die Einkommenssituation zu verbessern.