Aktuelles

  • Abschiebungsandrohung 

    Ein Problem mit der Aufenthaltserlaubnis tritt nach unserer Erfahrung oft nach Erreichen der Volljährigkeit auf.& Hat der Ausländer dann eine Berufsausbildung abgebrochen und ist der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert, dann verweigert die Ausländerbehörde oft die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Manchmal kommen dann noch Jugendstraftaten hinzu.Nach einer meist dreiwöchigen Frist lehnt die Ausländerbehörde in diesen Fällen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab, fordert zur Ausreise auf und droht die Abschiebung an. Spätestens jetzt ist die Beauftragung eines wirklich spezialisierten Anwalts unumgänglich, wenn man nicht ausreisen…
  • Abschiebungsverbot für vietnamesischen Vater 

    Ein Mandant unserer Kanzlei, Staatsangehöriger der SR Vietnam, sollte kürzlich nach Vietnam abgeschoben werden. Unser Mandant war zwar illegal in Deutschland. Jedoch war er Vater eines jüngst geborenen vietnamesischen Kindes. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant sich um sein Kind kümmerte, beantragten wir für ihn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Nun ist das Kind zwar ebenfalls Vietnamese und auch die Kindesmutter. Das hindert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht. Die Ausländerbehörde war anderer Meinung. Sie lehnte den Antrag ab und betrieb die Abschiebung, Zum Schutz unseres Mandanten stellten wir die erforde…
  • Anerkennung einer pakistanischen Eheschließung 

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11 K 3419/12)  hat  kürzlich über folgenden Fall entschieden:Ein pakistanischer Staatsangehöriger reiste 2012 mit seiner lettischen Ehefrau und 3 gemeinsamen lettischen Kindern nach Deutschland ein. Die lettische Ehefrau besaß eine Freizügigkeitsbescheinigung (EU).  erfahren zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte (EU) legte der Pakistaner eine Urkunde der pakistanischen Botschaft Taschkent vor, die seine Eheschließung mit der Lettin am 14.3. 2008 in Bhana-Mari. Peshawar, bescheinigte. Die Ausländerbehörde forderte weitere Unterlagen und eine Kostenübernahmeerklärung für die Überprüfung der Eheurkunde. Sch…
  • Annullierung der Ehe (Aufhebung) 

    Ein häufig an uns von Mandanten herangetragener Wunsch ist es, eine - oft erst kürzlich - eingegangene Ehe zu beenden. Ein häufiger Fall ist, dass ein Deutscher oder ein Ausländer, der in Deutschland lebt, einen Ausländer, den er über Internet, im Urlaub oder über Bekannte kennengelernt hat, heiratet und dieser durch die Heirat in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommt. Oft schon nach kurzer Ehe stellt man fest, dass der Ehemann/ die Ehefrau nicht zu einem passt oder eigentlich nur geheiratet hat, um nach Deutschland zu kommen. Dann begehrt der deutsche Ehepartner eine möglichst schnelle Trennung. Das Scheidungsrecht verlangt in der Regel,…
  • Anspruch auf das Visum zum Studium 

    Zu den häufigen Fällen, die von meiner Kanzlei bearbeitet werden, gehören abgelehnte Visaanträge, die auf ein Studium oder einen Sprachkurs in Deutschland gerichtet waren.Geregelt sind diese Visa oder Aufenthaltserlaubnisse in § 16 Aufenthaltsgesetz. Der Text ist jedoch missverständlich.Nach § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden. Das heißt, dass die Ausländerbehörde Ermessen hat. Sie muss die beantragte Aufenthaltserlaubnis bzw. das Visum nicht erteilen. Und nach unserer Erfahrung ist eine Ablehnung nicht selten.Der Europäische Gerichtshof hat nun (2014) jedoch entschieden, dass die…
Pause

Ehen mit Ausländerbeteiligung beruhen häufig auf einer sehr kurzen Phase des Kennenlernens. Nachdem der ausländische Ehepartner dann in Deutschland ist und die Probleme des täglichen Zusammenlebens zu bewältigen sind, wobei dann häufig auch kulturelle Differenzen auftreten,  kommt es nicht selten zur baldigen Trennung. Nach unserer Erfahrung kann das schon nach einer oder wenigen Wochen geschehen. Dann entsteht häufig der Wunsch nach möglichst baldiger Scheidung.
Unsere Mandantschaft unterliegt häufig dem Irrglauben, eine kurze Zeit des Zusammenlebens macht die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttrennungszeit überflüssig.
Grundsätzlich ist es so, dass vor Einreichen des Scheidungsantrags bei Gericht, 1 Jahr Trennungszeit verstrichen sein sollte. Manche Familiengerichte akzeptieren 10 Monate. Erst dann hat der Scheidungsantrag Aussichten auf Erfolg.
Trennung bedeutet freilich nicht, dass ein Ehepartner ausgezogen sein muss. Auch innerhalb einer Wohnung kann man getrennt im Sinne des Gesetzes leben (§ 1567 BGB).

Wer jetzt enttäuscht ist, dem kann mitgeteilt werden, dass es hinsichtlich der Trennungsdauer Ausnahmen gibt !
Zunächst einmal ist eine Scheidung schon nach kurzer Trennungszeit möglich, wenn ein Härtefall vorliegt. D.h., es ist dem Antragsteller nicht zumutbar, länger mit dem anderen Ehepartner verheiratet zu sein (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Gründe müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen. In Betracht kommen z.B. Misshandlungen oder Alkoholmissbrauch. Das sind Fälle, die uns in unserer ausländerrechtlich und familienrechtlich orientierten Arbeit oft begegnen.

Des Weiteren ist die Möglichkeit der Aufhebung der Ehe (§§ 1313 ff. BGB) in Betracht. Die Aufhebung der Ehe ist unabhängig von der Dauer der Trennungszeit möglich. Das Gesetz sieht für die Aufhebung bestimmte Gründe vor, wie z.B. geistige Störung eines Partners bei der Eheschließung (§ 1314 Abs. 2 Nr.1 BGB).
In unserer ausländerrechtlichen Praxis ist vor allem § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB von Bedeutung:
"wenn... ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage...".
Dazu können - je nach den besonderen Umständen des jeweiligen Falles - solche Fälle gehören, in denen dem in Deutschland lebenden Partner vorgegaukelt wird, man wolle mit diesem in ehelicher Gemeinschaft leben, während man nur ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis erlangen will.
Im Moment betreuen wird gerade drei solcher Fälle, in denen  jeweils ein Ehegatte aus Afrika mit Heiratsvisum zugezogen ist und es schon nach kurzer Zeit zur Trennung kam.
Wegen des Zusammenspiels von Ausländerrecht und Familienrecht verlangen diese Fälle i.d.R nach einem Spezialisten. Denn fast immer spielt das Interesse, in Deutschland zu bleiben, eine ganz erhebliche Rolle und beeinflusst das Verhalten bezüglich der Ehe bzw. Trennung sowie des Vortrags im Gerichtsverfahren. Ohne Kenntnis und Erfahrung im Ausländerrecht kann die Scheidung oder Aufhebung der Ehe ungewollte Folgen haben.

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