Aktuelles

  • Abschiebungsandrohung 

    Ein Problem mit der Aufenthaltserlaubnis tritt nach unserer Erfahrung oft nach Erreichen der Volljährigkeit auf.& Hat der Ausländer dann eine Berufsausbildung abgebrochen und ist der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert, dann verweigert die Ausländerbehörde oft die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Manchmal kommen dann noch Jugendstraftaten hinzu.Nach einer meist dreiwöchigen Frist lehnt die Ausländerbehörde in diesen Fällen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab, fordert zur Ausreise auf und droht die Abschiebung an. Spätestens jetzt ist die Beauftragung eines wirklich spezialisierten Anwalts unumgänglich, wenn man nicht ausreisen…
  • Abschiebungsverbot für vietnamesischen Vater 

    Ein Mandant unserer Kanzlei, Staatsangehöriger der SR Vietnam, sollte kürzlich nach Vietnam abgeschoben werden. Unser Mandant war zwar illegal in Deutschland. Jedoch war er Vater eines jüngst geborenen vietnamesischen Kindes. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant sich um sein Kind kümmerte, beantragten wir für ihn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Nun ist das Kind zwar ebenfalls Vietnamese und auch die Kindesmutter. Das hindert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht. Die Ausländerbehörde war anderer Meinung. Sie lehnte den Antrag ab und betrieb die Abschiebung, Zum Schutz unseres Mandanten stellten wir die erforde…
  • Anerkennung einer pakistanischen Eheschließung 

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11 K 3419/12)  hat  kürzlich über folgenden Fall entschieden:Ein pakistanischer Staatsangehöriger reiste 2012 mit seiner lettischen Ehefrau und 3 gemeinsamen lettischen Kindern nach Deutschland ein. Die lettische Ehefrau besaß eine Freizügigkeitsbescheinigung (EU).  erfahren zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte (EU) legte der Pakistaner eine Urkunde der pakistanischen Botschaft Taschkent vor, die seine Eheschließung mit der Lettin am 14.3. 2008 in Bhana-Mari. Peshawar, bescheinigte. Die Ausländerbehörde forderte weitere Unterlagen und eine Kostenübernahmeerklärung für die Überprüfung der Eheurkunde. Sch…
  • Annullierung der Ehe (Aufhebung) 

    Ein häufig an uns von Mandanten herangetragener Wunsch ist es, eine - oft erst kürzlich - eingegangene Ehe zu beenden. Ein häufiger Fall ist, dass ein Deutscher oder ein Ausländer, der in Deutschland lebt, einen Ausländer, den er über Internet, im Urlaub oder über Bekannte kennengelernt hat, heiratet und dieser durch die Heirat in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommt. Oft schon nach kurzer Ehe stellt man fest, dass der Ehemann/ die Ehefrau nicht zu einem passt oder eigentlich nur geheiratet hat, um nach Deutschland zu kommen. Dann begehrt der deutsche Ehepartner eine möglichst schnelle Trennung. Das Scheidungsrecht verlangt in der Regel,…
  • Anspruch auf das Visum zum Studium 

    Zu den häufigen Fällen, die von meiner Kanzlei bearbeitet werden, gehören abgelehnte Visaanträge, die auf ein Studium oder einen Sprachkurs in Deutschland gerichtet waren.Geregelt sind diese Visa oder Aufenthaltserlaubnisse in § 16 Aufenthaltsgesetz. Der Text ist jedoch missverständlich.Nach § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden. Das heißt, dass die Ausländerbehörde Ermessen hat. Sie muss die beantragte Aufenthaltserlaubnis bzw. das Visum nicht erteilen. Und nach unserer Erfahrung ist eine Ablehnung nicht selten.Der Europäische Gerichtshof hat nun (2014) jedoch entschieden, dass die…
Pause

Ein in unserer Praxis immer wieder auftretendes Problem ist das der sogenannten Scheinehe.  Da möchte eine Deutsche oder ein Deutscher einen Ausländer heirateten oder hat gar schon geheiratet und steht plötzlich vor der Situation, dass der ausländische Ehegatte kein Visum bekommt. Dasselbe gilt, wenn ein hier lebender Ausländer einen Ausländer aus dem Ausland heiratet.
Dann kann die Situation eintreten, dass man zwar verheiratet ist, aber seinen Ehegatten über Jahre (!)  nicht nach Deutschland bekommt oder gar nie! Eigentliich ein Unding.

Das läuft dann in der Regel so ab: Der Ausländer reicht die Antragsunterlagen bei der deutschen Botschaft im Heimatland ein. Die Botschaft reicht einen Satz Kopie oder Originale weiter an die Ausländerbehörde. Wenn jetzt der Sachbearbeiter der Botschaft oder der Ausländerbehörde einen Hinweis darauf zu haben glaubt, dass der ausländische Partner in Deutschland nicht mit dem deutschen Ehegatten zusammen leben will, jedenfalls nicht länger, sondern nur das Visum anstrebt um nach Deutschland zu kommen, dann wird eine Befragung angeordnet. Als Indizien für eine Scheinehe kann ein erheblicher Altersunterschied gelten oder das Vorliegen einer Urlaubsbekanntschaft. Oft gibt es nicht mal ein Indiz, jedenfalls aus vernünftiger Perspektive. Und trotzdem wird eine zeitgleiche Befragung der Ehegatten angeordnet.
Und aus langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass es bei diesen Befragungen fast immer Unstimmigkeiten gibt. Und wenn die Aussagen der Partner übereinstimmt, dann kann das Visum immer noch mit dem Argument abgelehnt werden, dass zwar keine Widersprüche auftetreten sind, aber ein Partner auf bestimmte Fragen nicht antworten konnte.  Wie da die Sachbearbeiter manchmal entscheiden, ist einfach erschreckend.
Wir haben z.B. im letzten Monat den Fall gehabt, dass ein eingebürgerter Vietnamese (also nun Deutscher !), der hier seit vielen Jahren fleißig arbeitet in Vietnam eine Vietnamesin geheiratet hat. Er ist in Deutschland alleinerziehender Vater und die Frau in Vietnam alleinerziehende Mutter.
Er und seine Ehefrau können sich natürlich dank der gemeinsam beherrschten Sprache perfekt verständigen (Verschiedene Muttersprachen sind auch so ein Ansatzpunkt der Behörden für Zweifel ). Trotzdem hat man ohne ersichtlichen Anlaß eine Befragung angesetzt. Bei den Befragungen traten keine Widersprüche auf. Nun hat die Botschaft aber doch einen Weg gefunden, den Antrag abzulehnen. Man sagte einfach, dass die Frau zu geringe Kenntnis von dem Ehemann habe. Bemängelt wurde, dass sie nicht wusste, wie die Eltern des Mannes heißen. Nun waren die aber schon lange tot. Wer kennt denn schon die Namen der vor langem verstorbenen Schwiegereltern !
Dann sagt die Botschaft, dass die Frau also die Verhältnisse/ Familie usw. des Ehemannes nicht gut kenne und also nicht mit ihm zusammenleben wolle und also nur nach Deutschland kommen wolle. Obwohl selbst die Ausländerbehörde das anders sah, lehnte die Botschaft den Antrag auf Erteilung des Visums ab. Kein Witz !

Wir konnten die Botschaft dann zum Glück im Remonstrationsverfahren (Widerspruchsverfahren) überzeugen, das Visum zu erteilen.
Der Deutsche, der glaubt, es sei ja alles in Ordnung und er habe das Recht, seine ausländische Frau/ Mann nach Deutschland zu holen, kann leider leicht an den Realitäten scheitern. Die Tatsache, dass man seinen Ehegatten über Jahre nicht nach Deutschland holen kann, hängt oft nur von der Entscheidung (Laune ?) eines Sachbearbeiters ab. Das kann vielleicht später durch eine Gerichtsentscheidung korrigiert werden, aber die Gerichtsverfahren dauern wenigstens ein Jahr. Zuständig ist unser Verwaltungsgericht in Berlin.
Es kann also nur dringend empfohlen werden, in solchen Verfahren möglichst frühzeitig einen im Ausländerrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen.  

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