Bei binationalen Ehen oder auch bei Ehen zwischen Ausländern können sich im Scheidungsverfahren dadurch Probleme ergeben, dass ein Ehepartner dauerhaft im Ausland lebt.
Leben die Partner schon wenigstens 3 Jahre getrennt, dann kann der Rechtsanwalt bei den Familiengerichten meistens erreichen, dass der im Ausland lebende Ehepartner nicht extra zum Scheidungstermin nach Deutschland kommen muss. Bei kürzerer Trennungszeit kann die persönliche Anhörung möglicherweise vor einer deutschen Botschaft erfolgen. Auch in diesen Fällen ist eine Reise nach Deutschland dann verzichtbar.
Ein Umstand, der in diesen Fällen bei der Scheidungsplanung berücksichtigt werden sollte, ist, dass das Gesetz für die Zustellung der Schreiben im Scheidungsverfahren bestimmte Formen vorschreibt.
Möglich ist zwar die Scheidung in Abwesenheit eines Ehepartners. Doch soll der im Ausland lebende Ehepartner wenigstens Kenntnis von der Scheidung haben und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Ist der andere Ehepartner Ausländer und lebt im Ausland, dann werden die vom Gericht versandten Schreiben oft übersetzt und müssen unter Einschaltung ausländischer Behörden und Gerichte förmlich zugestellt werden. Das führt in der Regel zu ganz erheblichen (!) Verzögerungen. Nach unserer Erfahrung kann die Zustellung schon mal 1 Jahr oder länger dauern.
Es ist daher unbedingt empfehlenswert, in Deutschland einen Postzustellungsbevollmächtigten zu bestimmen. Der im Ausland lebende Ehegatte bevollmächtigt dabei eine in Deutschland lebende Person, die gerichtliche Post für ihn in Empfang zu nehmen. Das kann jede Person sein, die in Deutschland lebt. Ausgenommen ist der Rechtsanwalt des anderen Ehepartners.