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Wir vertreten häufig scheidungswillige Deutsche oder Ausländer in Scheidungsverfahren, in denen der andere Ehepartner im Ausland lebt.
Der Gesetzgeber fordert, dass beide Ehegatten persönlich zum Scheidungstermin vor einem deutschen Gericht erscheinen. Befindet sich jedoch ein Ehegatte im Ausland, dann besteht häufig der Wunsch, dass dieser, z.B. aus Kostengründen, nicht zum Scheidungstermin erscheint.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Anhörung des nicht in Deutschland lebenden Ehegatten vor einer deutschen Botschaft im Ausland zu veranlassen. Nach Anhörung bei der Botschaft wird die Niederschrift dann an das zuständige Gericht gesandt.
Nach unserer Erfahrung wird aber, wenn die Parteien schon seit 3 Jahren getrennt leben, oft auch auf eine persönliche Anhörung verzichtet.


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