Sehr häufig, durchschnittlich jede Woche, bekomme ich Anfragen, weil Mandanten mit einer Duldung in Deutschland heiraten wollen.
Dazu ist das Folgende zu sagen: Ausländer desselben Herkunftslandes können meistens in der Botschaft des Herkunftslandes heiraten. Das geht oft sehr schnell. Das Procedere ist Länderabhängig, weil dafür das jeweilige Landesrecht einschlägig ist.
Deutschen ist dieser weg versprerrt. Sie müssen in einem Standesamt heiraten.
Grundsätzlich ist eine Heirat mit einer Duldung möglich. Die Rechtsprechung sieht sogar die Erteilung einer Duldung gerade für die Ermöglichung der Heirat.
Eherechtlich steht also eine Duldung der Heirat nicht entgegen.
Auch das Ausländerrecht (Aufenthaltsrecht oder EU-Freizügigkeitsrecht) hindert die Heirat an sich nicht.
Die Heiratswilligen bzw. ihre Anwälte stehen da eher vor praktischen Problemen, die sich aus dem Grund der Duldung und dem ausländerrechtlichen Vorgeschehen ergeben.
Da kann es je nach Situation sehr unterschiedliche Wege oder auch gar keine Lösung geben. Das muss im Einzelfall geprüft werden.