Ein in unserer Kanzleipraxis sehr häufig auftretender Fall ist jener, dass Ausländer, die keine Aufenthaltserlaubnis besitzen, in Deutschland heiraten wollen.
Dabei handelt es sich um Ausländer, die mit einem Schengenvisum eingereist sind oder für die Einreise überhaupt kein Visum benötigen (etwa aus Serbien, Brasilien usw.).
Aber darunter fallen auch heiratswillige Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung der gar nur einer Grenzübertrittsbescheinigung.
Oft treten dabei nicht nur rechtliche Probleme auf. Vielmehr liegt der Problemschwerpunkt häufig bei ganz praktischen Fragen, wie zum Beispiel Passlosigkeit oder Dokumenten (Duldung, Aufenthaltsgestattung, GÜB) mit falschen Namen oder Geburtsdaten. Das erfordert viel Erfahrung und manchmal Fingerspitzengefühl vom Anwalt.
So ist die Heirat für sogenannte Positivstaater (Serben, Paraguayer, Brasilianer....), also jene, die sich für 3 Monate in Deutschland ohne Visum aufhalten können, ausländerrechtlich kein Problem. Die Schwierigkeiten fangen an, wenn die Ausländerin oder der Ausländer nach der Eheschließung in Deutschland bleiben will. Sie oder er also nicht wieder ins Heimatland zurückkehren will, um von dort aus das Visumverfahren zu betreiben. Denn schon die Buchung eines Termins bei der Botschaft kann Monate dauern! Häufig wird die Ausländerbehörde auf einer Ausreise bestehen. Aus praktischen Gründen macht es dann wenig Sinn, das Hierbleiben im Streit mit der Ausländerbehörde durchzusetzen. Denn so ein Gerichtsverfahren dauert ein Jahr und länger. Der Ausländer wird aber bis zur Entscheidung nicht in Deutschland bleiben dürfen.
In solchen Fällen ist dem Interesse der Mandanten also mehr gedient, sich evtl. friedlich mit der Ausländerbehörde auf eine Vorabzustimmung zu einigen. Was freilich nicht immer gelingt.
Es gilt freilich immer Recht und Gesetz. Aber das Gesetz lässt manchmal verschiedene Wege zu .... und die muss man kennen.
Die ganze Materie ist komplex und eine Lösung kann in jedem einzelnen Fall anders aussehen. Ohne die Beauftragung eines Rechtsanwalts dürfte das kaum möglich sein.