Das deutsche Rechtssystem ist durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gekennzeichnet. Hinzu kommt die ganz erhebliche Bedeutung von Gerichtsurteilen.
Kein Anwalt kann sie alle beherrschen. Kein Rechtsanwalt kann kompetent gleichzeitig im Mietrecht, Strafrecht, Urheberrecht... Ausländerrecht... usw. sein. Ein Rechtsanwalt, der Mandanten auf Rechtsgebieten vertritt, auf denen er wenig Erfahrung hat, macht naturgemäß leichter Fehler als ein spezialisierter Rechtsanwalt.
Die Beratung und Vertretung von Ausländern macht meistens Kenntnisse im Aufenthaltsrecht erforderlich, oft auch in Verbindung mit Kenntnissen im Strafrecht und Familienrecht. Jedoch ist Gesetzeskenntnis allein unzureichend. Erforderlich ist in vielen Fällen die Erfahrung des Rechtsanwalts.
Rechtsanwalt Dr. Paul beschäftigt sich seit vielen vielen Jahren hauptsächlich mit dem Ausländerrecht. Er verhalf Hunderten von Ausländern zu einem Visum, einer Aufenthaltserlaubnis oder verhinderte die Abschiebung. Er hat für seine Mandanten mit Ausländerbehörden in ganz Deutschland verhandelt und mit vielen deutschen Botschaften.
Da der Anspruch auf Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis oft an das Familienrecht gekoppelt ist, gehören Erfahrungen und Kenntnisse auch auf diesem Gebiet dazu.
Rechtsanwalt Dr. Paul hat den Vorteil, dass sein Büro in Berlin ist. Denn alle Klageverfahren gegen die Ablehnung eines Visums werden bei dem Verwaltungsgericht Berlin geführt. Es ist also egal, ob der Mandant in Frankfurt, München oder in Vietnam oder Indien wohnt. Zuständig ist immer das Verwaltungsgericht in Berlin.
Rechtsanwalt Dr. Paul ist also spezialisiert auf die Beratung und die Vertretung von Ausländern im Ausländerrecht (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Asyl, Abschiebung, Arbeitserlaubnis, Einbürgerung...) und damit verbundenem Familienrecht.