Aktuelles

  • Abschiebungsandrohung 

    Ein Problem mit der Aufenthaltserlaubnis tritt nach unserer Erfahrung oft nach Erreichen der Volljährigkeit auf.& Hat der Ausländer dann eine Berufsausbildung abgebrochen und ist der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert, dann verweigert die Ausländerbehörde oft die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Manchmal kommen dann noch Jugendstraftaten hinzu.Nach einer meist dreiwöchigen Frist lehnt die Ausländerbehörde in diesen Fällen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab, fordert zur Ausreise auf und droht die Abschiebung an. Spätestens jetzt ist die Beauftragung eines wirklich spezialisierten Anwalts unumgänglich, wenn man nicht ausreisen…
  • Abschiebungsverbot für vietnamesischen Vater 

    Ein Mandant unserer Kanzlei, Staatsangehöriger der SR Vietnam, sollte kürzlich nach Vietnam abgeschoben werden. Unser Mandant war zwar illegal in Deutschland. Jedoch war er Vater eines jüngst geborenen vietnamesischen Kindes. Angesichts der Tatsache, dass unser Mandant sich um sein Kind kümmerte, beantragten wir für ihn die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Nun ist das Kind zwar ebenfalls Vietnamese und auch die Kindesmutter. Das hindert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht. Die Ausländerbehörde war anderer Meinung. Sie lehnte den Antrag ab und betrieb die Abschiebung, Zum Schutz unseres Mandanten stellten wir die erforde…
  • Anerkennung einer pakistanischen Eheschließung 

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart (11 K 3419/12)  hat  kürzlich über folgenden Fall entschieden:Ein pakistanischer Staatsangehöriger reiste 2012 mit seiner lettischen Ehefrau und 3 gemeinsamen lettischen Kindern nach Deutschland ein. Die lettische Ehefrau besaß eine Freizügigkeitsbescheinigung (EU).  erfahren zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte (EU) legte der Pakistaner eine Urkunde der pakistanischen Botschaft Taschkent vor, die seine Eheschließung mit der Lettin am 14.3. 2008 in Bhana-Mari. Peshawar, bescheinigte. Die Ausländerbehörde forderte weitere Unterlagen und eine Kostenübernahmeerklärung für die Überprüfung der Eheurkunde. Sch…
  • Annullierung der Ehe (Aufhebung) 

    Ein häufig an uns von Mandanten herangetragener Wunsch ist es, eine - oft erst kürzlich - eingegangene Ehe zu beenden. Ein häufiger Fall ist, dass ein Deutscher oder ein Ausländer, der in Deutschland lebt, einen Ausländer, den er über Internet, im Urlaub oder über Bekannte kennengelernt hat, heiratet und dieser durch die Heirat in Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommt. Oft schon nach kurzer Ehe stellt man fest, dass der Ehemann/ die Ehefrau nicht zu einem passt oder eigentlich nur geheiratet hat, um nach Deutschland zu kommen. Dann begehrt der deutsche Ehepartner eine möglichst schnelle Trennung. Das Scheidungsrecht verlangt in der Regel,…
  • Anspruch auf das Visum zum Studium 

    Zu den häufigen Fällen, die von meiner Kanzlei bearbeitet werden, gehören abgelehnte Visaanträge, die auf ein Studium oder einen Sprachkurs in Deutschland gerichtet waren.Geregelt sind diese Visa oder Aufenthaltserlaubnisse in § 16 Aufenthaltsgesetz. Der Text ist jedoch missverständlich.Nach § 16 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erteilt werden. Das heißt, dass die Ausländerbehörde Ermessen hat. Sie muss die beantragte Aufenthaltserlaubnis bzw. das Visum nicht erteilen. Und nach unserer Erfahrung ist eine Ablehnung nicht selten.Der Europäische Gerichtshof hat nun (2014) jedoch entschieden, dass die…
Pause

Unsere Kanzlei betreut seit langem viele Mandanten aus Afrika, zum Beispiel aus Kenia, Ghana, Nigeria, Kamerun, Angola und dem Tschad. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört dabei die Beratung und Begleitung bei der Eheschließung mit einem Deutschen oder einer Deutschen. Dabei sind häufig sowohl familienrechtliche als auch ausländerrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zu den häufig gestellten Fragen gehört die nach den erforderlichen Unterlagen und ob eine Heirat mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung möglich ist.
Hat der Kenianer oder die Kenianerin eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung, so steht das einer Eheschließung an sich nicht entgegen. Freilich müssen zusätzlich ein Pass, eine Geburtsurkunde, eine Meldebescheinigung und ein sog. CERTIFICATE OF NO IMPEDIMENT TO MARRIAGE (Ehefähigkeitszeugnis, nicht älter als 6 Monate) vorgelegt werden. Kenia gehört zu den wenigen afrikanischen Ländern, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Deshalb muss kein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht durchgeführt werden.
Problematisch ist es, wenn der Kenianer oder die Kenianerin vorher im Asylverfahren falsche Angaben zur Identität gemacht hat (falscher Name....). Dann hängt es vom jeweiligen Standesbeamten ab, ob den Daten in den nun vorgelegten Dokumenten vertraut wird. Bestehen beim Sachbearbeiter Zweifel, dann schickt er die Unterlagen (z.B. Pass, Geburtsurkunde...) an die Deutsche Botschaft in Nairobi, die dann dort Vertrauensanwälte mit der Überprüfung beauftragt. Das dauert nach unserer Erfahrung nicht weniger als 3 Monate, oft sogar erheblich länger. Die Kosten muss in der Regel der Ausländer bzw. sein Verlobter tragen.
Wurde die Ehe erfolgreich geschlossen, dann bedeutet das nicht automatisch, dass der Ausländer ohne vorherige Ausreise in Deutschland bleiben darf.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Eheschließung im Einzelfall ganz erhebliche Probleme bereiten  oder auch nicht möglich sein kann. Oft hängt der Erfolg auch von der zuständigen Ausländerbehörde ab, z.B. davon, ob diese von einer Abschiebung, die vielleicht bei Vorlage des Passes möglich wird, absieht.


La ley de inmigración


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