Eines der familienrechtlich-ausländerrechtlichen Themen, das uns seit 2008 beschäftigt, ist das damals neu eingeführte Recht der Behörden, Vaterschaften mit Ausländerbeteiligung anzufechten. Wir haben viele Mandanten in diesen Verfahren bei den Familiengerichten vertreten.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht unsere Rechtsposition bestätigt: Das Gesetz ist verfassungswidrig! So lautet der Beschluss des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. 12. 2013.
Das dürfte nun die Beendigung vieler anhängiger Verfahren zur Folge haben und die von vielen Ausländerbehörden ausgegebenen Fiktionsbescheinigungen können nun durch Aufenthaltserlaubnisse ersetzt werden.
Eine gute Botschaft für unsere Mandanten.