Unsere Kanzlei bearbeitet häufig familienrechtliche Fälle mit Auslandsbezug. Ein Ehepartner ist Ausländer. Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder und gibt es Streit zwischen den Eltern, dann steht nicht selten auch die Ausreise eines der Partner mit dem gemeinsamen Kindern ins Ausland zur Debatte. Dasselbe gibt es auch bei unverheirateten Paaren. Ein Elternteil möchte das verhindern, im Interesse des Kindeswohls und des eigenen Umgangsrechts.
Unserere Kanzlei hat z.B. in den letzten Monaten ein solches Verfahren beim Amtsgericht - Familiengericht- Pankow/ Weißensee in Berlin durchgeführt und konnte für unseren Mandanten erreichen, dass das Gericht einen Beschluss erließ, der das Verbringen der gemeinsamen Kinder ins Ausland untersagt (28 F 6199/13). Damit kann unser Mandant nun sicher sein, dass seine Kinder in Deutschland bleiben.
Grenzsperre wegen drohender Kindesentführung
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