Hat ein Paar im Ausland geheiratet und möchte dann einer der Ehegatten oder Lebenspartner zu dem bereits in Deutschland lebenden nachziehen, dann hängt der Anspruch auf Erteilung des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis von der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung ab. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19.7. 2012 - 10 C 2.12) hat jüngst zu einer nach indischem Recht geschlossenen Ehe entschieden.
Demnach verstößt das im indischen Recht der Zivilehe bestehende Ehehindernis der direkten Schwägerschaft nicht gegen den deutschen odre public, da es die Eheschließungsfreiheit (Art. 6 Abs. 1 GG) nicht unverhältnismäßig einschränkt.
Im entschiedenen Fall sah das Gericht die Anwendung deutschen Rechts deshalb nicht veranlasst.