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Heirat zwischen Deutschen und Ausländern
 
(Außnahmen vom Spracherfordernis für den Ehegattennachzug zu Deutschen)
Voraussetzung für den Nachzug zu einem deutschen Ehegatten ist, dass der ausländische Ehepartner Grundkenntnisse in der deutschen Sprache hat.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in seinem Urteil vom 4.9. 2012 entschieden, dass unter bestimmten Umständen von diesem Grundsatz Ausnahmen zuzulassen sind.
Rechtsanwalt Dr. Paul hat in seiner Praxis schon viele binationale Paare und auch einige gleichgeschlechtliche Partnerschaften beraten und deren Rechte bei Ausländerbehörden und vor Gerichten durchsetzen können.
 

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